1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von Blitzbote Express angebotenen Express-, Kurier- und Botendienste sowie für die Nutzung der hierzu bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten. Anbieter und Vertragspartner ist Blitzbote Express, Köpenicker Straße 154, 10997 Berlin, Deutschland. Kontakt: disposition@blitzbote.de. Diese Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.
Das Angebot richtet sich auf die Annahme, Beförderung und Zustellung von Sendungen nach vorheriger Anfrage und individueller Vereinbarung. Der konkrete Leistungsumfang, die Abhol- und Zustelladresse, der gewünschte Zeitraum, die Art und Größe der Sendung sowie das vereinbarte Entgelt ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag oder Angebot. Eine allgemeine Verfügbarkeit bestimmter Leistungen zu jeder Zeit wird nicht geschuldet.
Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Blitzbote Express ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses geltende Fassung. Die aktuelle Fassung kann auf der Website eingesehen werden.
2. Vertragsschluss und Auftragserteilung
Die Darstellung der Leistungen auf der Website oder in sonstigen Informationsmaterialien stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beförderungs- oder Botendienstvertrags dar. Eine Anfrage des Kunden, insbesondere über das Kontaktformular oder per E-Mail, ist zunächst eine unverbindliche Anfrage. Sie sollte alle für die Bearbeitung erforderlichen Angaben enthalten, insbesondere Name und Kontaktdaten des Auftraggebers, Abhol- und Zustellort, Art und Umfang der Sendung, gewünschte Zeitvorgaben sowie besondere Anforderungen.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn Blitzbote Express die Anfrage ausdrücklich bestätigt, ein konkretes Angebot annimmt oder mit der Durchführung des angefragten Auftrags beginnt. Soweit ein schriftliches oder elektronisches Angebot mit einer Annahmefrist übermittelt wird, kommt der Vertrag durch rechtzeitige Annahme zustande. Schweigen gilt nicht als Annahme.
Blitzbote Express darf einen Auftrag vor Vertragsschluss ablehnen, wenn die erforderlichen Angaben fehlen, die Kapazitäten nicht ausreichen, die Sendung nicht befördert werden kann oder rechtliche, sicherheitsbezogene oder organisatorische Gründe entgegenstehen. Änderungen eines bereits bestätigten Auftrags bedürfen der Zustimmung von Blitzbote Express und können zu einer Anpassung des Entgelts oder der vereinbarten Zeit führen.
3. Leistungen und Durchführung
Blitzbote Express erbringt die jeweils vereinbarte Kurier- oder Botendienstleistung sorgfältig und nach den anerkannten organisatorischen und betrieblichen Grundsätzen. Je nach Auftrag kann die Leistung die Abholung einer Sendung, ihren Transport und die Übergabe an der vereinbarten Zustelladresse umfassen. Eine bestimmte Transportart, ein bestimmtes Fahrzeug oder der Einsatz einer bestimmten Person wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Abhol- und Zustellzeiten werden als verbindliche Termine oder als voraussichtliche Zeitfenster vereinbart. Ob ein Zeitpunkt verbindlich ist, ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Zeitangaben können sich insbesondere durch Verkehr, Witterung, behördliche Maßnahmen, technische Störungen, Wartezeiten, fehlende Übergabemöglichkeiten oder andere Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Blitzbote Express verändern.
Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass die Sendung zur vereinbarten Zeit am Abholort bereitsteht und an der Zustelladresse eine geeignete Übergabe möglich ist. Er muss zutreffende Adress-, Größen-, Gewichts- und Inhaltsangaben machen sowie auf besondere Bedingungen, Zugangsbeschränkungen, empfindliche Inhalte oder erforderliche Nachweise hinweisen. Sofern eine persönliche Übergabe vereinbart ist, muss eine empfangsberechtigte Person erreichbar sein. Eine Ablage oder Übergabe an eine andere Person erfolgt nur, wenn dies vereinbart oder nach den Umständen des Einzelfalls angemessen und zulässig ist.
4. Sendungen, Verpackung und verbotene Inhalte
Der Auftraggeber ist für eine geeignete, transportsichere und dem Inhalt entsprechende Verpackung verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine Verpackungsleistung von Blitzbote Express übernommen wurde. Die Sendung muss so verpackt, verschlossen und gekennzeichnet sein, dass sie bei normaler Beförderung keine Gefahr für Personen, Fahrzeuge, andere Sendungen oder Sachen verursacht. Der Auftraggeber muss die Sendung für die vereinbarte Abholung bereitstellen und darf erforderliche Versand- oder Begleitunterlagen nicht zurückhalten.
Ohne ausdrückliche vorherige Vereinbarung sind insbesondere gefährliche, explosive, leicht entzündliche, radioaktive, giftige oder ätzende Stoffe, Waffen, illegale Gegenstände, lebende Tiere, verderbliche Waren mit besonderen Temperaturanforderungen, Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle und andere besonders wertvolle Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für Sendungen, deren Beförderung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstößt.
Der Auftraggeber versichert, dass Inhalt, Verpackung und Kennzeichnung der Sendung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und keine verbotenen oder nicht angegebenen Gegenstände enthalten. Blitzbote Express darf die Annahme verweigern, eine Sendung zur Prüfung zurückhalten oder die Beförderung abbrechen, wenn ein begründeter Verdacht auf einen ausgeschlossenen Inhalt, eine unzureichende Verpackung oder eine Gefährdung besteht. Ist eine Öffnung zur Gefahrenabwehr oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich, darf sie im notwendigen Umfang erfolgen.
Der Auftraggeber ersetzt Schäden und angemessene Kosten, die durch falsche Angaben, unzureichende Verpackung, verbotene Inhalte oder eine sonstige Pflichtverletzung des Auftraggebers entstehen. Dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
5. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Sie kann insbesondere von Entfernung, Abhol- und Zustellzeit, Größe und Gewicht der Sendung, Wartezeiten, Zugangssituationen, erforderlichen Zusatzleistungen sowie besonderen Anforderungen abhängen. Alle Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt und im Angebot nichts anderes angegeben ist. Gegenüber Unternehmern wird die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.
Zusätzliche Kosten dürfen berechnet werden, wenn sie vorab vereinbart wurden oder durch nachträgliche Änderungswünsche beziehungsweise vom Auftraggeber zu vertretende Umstände entstehen. Dazu können insbesondere angemessene Kosten für zusätzliche Wartezeit, eine erfolglose Anfahrt, eine geänderte Adresse, eine zweite Zustellung oder eine Rückführung der Sendung gehören. Der Auftraggeber wird über absehbare Mehrkosten informiert, soweit dies unter den Umständen möglich ist.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu zahlen. Ist keine Zahlungsfrist angegeben, ist die Vergütung mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Blitzbote Express kann bei Zahlungsverzug weitere Leistungen von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar ist.
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nicht, soweit die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Pflichten des Auftraggebers und Übergabe
Der Auftraggeber muss alle für die Durchführung erforderlichen Informationen vollständig und richtig mitteilen. Dazu gehören insbesondere genaue Adressen, Ansprechpartner, Telefonnummern, Zugangshinweise und gegebenenfalls Informationen zum Inhalt, zu Abmessungen und zum Gewicht. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Nachteile, die aus unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben entstehen, trägt der Auftraggeber, soweit er sie zu vertreten hat.
Bei Abholung und Zustellung kann ein Übergabenachweis dokumentiert werden. Dies kann beispielsweise den Namen der empfangenden Person, den Zeitpunkt der Übergabe oder einen sonstigen geeigneten Vermerk umfassen. Der Auftraggeber darf eine Zustellung an eine bestimmte Person oder unter besonderen Bedingungen nur verlangen, wenn dies rechtzeitig mitgeteilt und von Blitzbote Express bestätigt wurde.
Kann die Sendung nicht abgeholt oder zugestellt werden, weil niemand erreichbar ist, die Adresse nicht zutrifft, der Zugang nicht möglich ist oder die Sendung nicht den vereinbarten Angaben entspricht, wird Blitzbote Express den Auftraggeber nach Möglichkeit kontaktieren. Weitere Weisungen können zusätzliche Kosten verursachen. Ist keine rechtzeitige Weisung erhältlich, darf Blitzbote Express die Sendung zurückführen, an einem geeigneten Ort verwahren oder die Leistung aus wichtigem Grund beenden, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.
7. Stornierung und Beendigung
Der Auftraggeber kann einen noch nicht durchgeführten Auftrag stornieren. Ob und in welcher Höhe hierfür Kosten anfallen, richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung und den bis dahin bereits angefallenen oder verbindlich ausgelösten Aufwendungen. Soweit ein verbindlicher Termin oder eine kurzfristige Abholung vereinbart wurde, können insbesondere bereits entstandene Anfahrts-, Personal- oder Warteaufwendungen berechnet werden.
Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn die Durchführung wegen verbotener Inhalte, erheblicher Sicherheitsrisiken, falscher Angaben oder einer wesentlichen Pflichtverletzung nicht zumutbar ist. Bereits erbrachte Leistungen und nachweisbar entstandene Aufwendungen sind in diesem Fall zu vergüten, soweit die Beendigung vom Auftraggeber zu vertreten ist.
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, sofern diese gesetzlich erforderlich ist. Das Widerrufsrecht kann bei Dienstleistungen erlöschen, wenn Blitzbote Express die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher hierzu ausdrücklich seine Zustimmung gegeben und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.
8. Haftung
Blitzbote Express haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Blitzbote Express oder einer gesetzlichen Vertretung oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Blitzbote Express nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für Verlust oder Beschädigung einer Sendung haftet Blitzbote Express nach den gesetzlichen Vorschriften und im Rahmen der vereinbarten Leistungsbedingungen. Eine Haftung für besondere, nicht vorhersehbare Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden besteht nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder soweit zwingendes Recht entgegensteht. Der Auftraggeber muss erkennbare Schäden möglichst bei der Übergabe anzeigen und verdeckte Schäden unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitteilen.
Blitzbote Express haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere für außergewöhnliche Verkehrs- und Wetterlagen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Unfälle, Ausfälle von Kommunikations- oder Verkehrsinfrastruktur, Handlungen Dritter oder unvorhersehbare Betriebsstörungen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt, wenn Blitzbote Express die Ursache zu vertreten hat.
9. Datenschutz und Kommunikation
Blitzbote Express verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz. Einzelheiten zu den Kategorien der verarbeiteten Daten, den Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauern und den Rechten betroffener Personen enthält die Datenschutzerklärung.
Für die Bearbeitung von Anfragen und Aufträgen können insbesondere Kontakt-, Adress- und auftragsbezogene Daten verarbeitet werden. Die Daten werden verwendet, soweit dies zur Beantwortung einer Anfrage, zur Vorbereitung oder Durchführung des Vertrags, zur Rechnungsstellung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn sie für die Leistungserbringung erforderlich, gesetzlich erlaubt oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Auftraggeber darf personenbezogene Daten anderer Personen, insbesondere Daten von Empfängern, nur übermitteln, wenn hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage besteht und die betroffenen Personen erforderlichenfalls informiert wurden. Blitzbote Express verarbeitet solche Daten ausschließlich im erforderlichen Umfang zur Durchführung des jeweiligen Auftrags.
10. Beschwerden, Schlussbestimmungen und anwendbares Recht
Fragen oder Beschwerden zum Auftrag können an disposition@blitzbote.de gerichtet werden. Blitzbote Express wird den Sachverhalt prüfen und nach Möglichkeit eine angemessene Lösung anbieten. Gesetzliche Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstige Rechte werden durch ein freiwilliges Beschwerdeverfahren nicht eingeschränkt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung, soweit es gesetzlich abbedungen werden kann.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz bei Klageerhebung unbekannt ist. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der betroffenen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: 2026-05-22